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Verein Deutscher
Besitzertrainer e.V.

Besitzertrainer-Lehrgang: Acht bestandene Prüfungen

Nach der Absage im Herbst 2023 hat es im Frühjahr 2024 wieder geklappt: Der Besitzertrainer-Lehrgang konnte mit zehn Teilnehmern stattfinden. Starttag war der 9. März, weiter ging es vom 18. bis 22. März sowie vom 27. bis 29. März. Dann waren nicht nur alle Themenbereiche intensiv bearbeitet worden, sondern auch alle schriftlichen und praktischen Prüfungen absolviert. Achtmal durfte der Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz von Erika Mäder auf der Anlage von Christian von der Recke in Weilerswist als Abschluss "Prüfung bestanden!" mitteilen. Zweimal sind Nachprüfungen erforderlich.

 

Neue Besitzertrainer sind: Laura Dams, Hannah Gellermann, Sabine Grebrodt, Jörg Hartmann, Kim-Lynn Nakelski, Kerstin Schmidt, Tanja Spröde und Victoria Wilde.

 

Der nächste Besitzertrainer-Lehrgang mit abschließender Prüfung ist für Ende Oktober/Anfang November 2024 angedacht. Über die Akademie Deutscher Galopp werden derzeit die Details dazu geklärt. Mitte Mai ist mit einem genauen Datum des Lehrgangs zu rechnen.

Der Besitzertrainer - Galopprennpferde selbst trainieren

Galopprennpferde selbst trainieren - ein faszinierender Gedanke. Dazu muss man weder kuwaitischer Scheich noch britischer König sein. Längst hat sich der Galopprennsport zum Volkssport gemausert. Was manchen Pferdenarren, der sein Pferd um sich haben will, davon abhält, sich einen edlen englischen Vollblüter zu halten, ist das strenge Rennreglement, nach dem nur Pferde an den Start gehen dürfen, die von einem lizenzierten Trainer vorbereitet werden.

 

Nur die wenigsten wissen: eine solche Trainerlizenz kann jeder Rennpferde-Besitzer erwerben, der genügend Horsemanship mitbringt. Mit einer solchen Besitzertrainer-Lizenz kann man allerdings nur die Pferde der eigenen Familie trainieren, einschließlich denen der Eltern, Kinder und Geschwister. Auch das Training gepachteter Pferde ist möglich, denn nach der Rennordnung gilt der Pächter als Besitzer.

 

Natürlich kann man Rennpferde nicht auf dem Balkon oder im Vorgarten trainieren. Soll das Training Sinn machen, braucht man eine geeignete Galoppiermöglichkeit, zweckmäßigerweise auf eigenem Gelände. Aber auch Wald- und Feldwege dienen manchem als Trainingsstrecke, dann aber zu Tageszeiten, an denen nicht irgendein Babysitter den Kinderwagen quer über die Bahn schiebt. Der Bremsweg ist für ein Pferd im Renngalopp lang.

 

Rennpferde werden etwas anders geritten als Haflinger oder Dressurpferde. Ihr „Beruf“ ist es, schnell zu sein, möglichst schneller als die anderen. Manch Besitzer wäre glücklich, wenn sein Pferd das nicht nur als Beruf, sondern auch als Berufung so sehen würde. Je leichter das Reisegepäck, sprich: der Reiter, desto schneller das Pferd. Ein Kilogramm mehr auf dem Rücken kann am Zielpfosten eine Pferdelänge bedeuten. Darum sollte der Reiter auch ein Leichtgewicht sein, nicht aber ein Luftikus. 50 kg mit Kleidung und Sattel sind ideal - für ausgewachsene Männer und Frauen aber kaum zu halten. Es ist nicht jedermanns Sache, bei einer halben Gurkenscheibe zuzusehen, wie die anderen genüsslich zu Abend speisen. Wenn‘s der Reiter nicht schafft, muss der Sattel herhalten. Manchmal gleicht er eher einer Briefmarke - zumindest im Rennen.

 

Im Training darf es schon etwas mehr sein. Aber der Reiter muss sich „leicht machen“, das bedeutet, in die Bewegung des Pferdes eingehen, sein Gewicht nach vorn über den Schwerpunkt des Pferdes bringen. Dazu sind auch Trainingssättel anders gebaut als Vielseitigkeitssättel. In der Tat geht der leichte Galopp besser mit kurzen Bügeln, auf die der Dressurreiter sorgenvoll mit hochgezogenen Brauen schaut: „Wie kann man damit das Gleichgewicht halten?“ Man kann!

 

Der Trainer muss nicht unbedingt selbst aufs Pferd. Aber er muss den Sitz und die Reitweise seiner Leute beurteilen können und ihnen präzise Order geben, fürs Training und vor allem im Rennen. Ein Rennen gewinnt man nicht nur mit Kraft und Ausdauer, sondern auch mit dem Kopf, mit Taktik und Einteilung. Das Pferd, das am Start meilenweit vorn liegt, läuft am Ziel nicht selten hoffnungslos hinterher.

 

All‘ das muss der Trainer dem Reiter rüberbringen. Das setzt Erfahrung voraus. Vor allem natürlich Erfahrung im Umgang mit Pferden. Der Sitz des Sattels muss stimmen. Rutscht die „Briefmarke“ nach hinten auf die Nieren, ist das Rennen verloren - und die Sicherheit geht baden. Das Pferd, das an der Krippe mäkelt, braucht Schonung. Das Pferd, das seinen Reiter in den Sand setzt, braucht vielleicht mehr Arbeit, oder auch nicht? Die Trainerhand muss Gefühl für die nur minimal erwärmte Sehne haben, um dem Pferd die notwendige Pause zu verordnen. Galopptraining und -rennen ist harte Auslese. Der Tierschutzgedanke setzt voraus, dass man das ungeeignete Pferd beizeiten aus dem Verkehr zieht. Das muss der Trainer sehen und wissen. Übrigens kann ein Pferd, das den extrem harten Belastungen des Rennens nicht standhält, noch viele Jahre ohne Schwierigkeiten als Turnier- oder Military-Pferd dienen.

 

Vor den Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt. Bei manchen auch den Angstschweiß. Prüfungsängste lassen oft selbst gestandene Leute zittern und stottern. Vor einer unbestechlichen Prüfungskommission muss der Trainerkandidat darlegen, dass er nicht nur beträchtliches Pferde-know-how aus seinem bisherigen reiterlichen Hobby mitbringt, sondern sich auch in die Besonderheiten des Rennsportes vertieft hat. Das Rennreglement, die Rennordnung, ist das Gesetzbuch des Rennsportes. Darin muss man wie ein Advokat zu Hause sein.

 

Ein heikles Thema ist das Gewichterechnen, mit dem der Neuling große Probleme hat. Die Chance des Pferdes, im Ziel vorn zu sein, hängt vom Gewicht ab, das es schleppen muss. Darum bürdet die Ausschreibung dem erfolgsgewohnten Pferd ein paar Kilo mehr auf als dem weniger erfolgreichem. Sonst stünde ja der Sieger schon vor dem Start fest. Dieses Mehrgewicht kann sich - je nach Ausschreibung - an der bisherigen Gewinnsumme, der Zahl der Siege oder Platzierungen, dem Alter des Pferdes und dem Geschlecht ausrichten. Auch umgekehrt, ein Gewichtsnachlass für bisher ausgebliebene Erfolge ist denkbar. Verrechnet der Trainer sich, geht der Sieg am grünen Tisch wieder verloren. Und betrogen ist dann auch das wettende Publikum, das ganz wesentlich zur Finanzierung der Rennen beiträgt.

 

Großen Raum in der Prüfung nimmt alles ein, was zum Wohlbefinden der Pferde beiträgt: Haltung, Fütterung, Hufbeschlag, Tiergesundheit. Nur gesunde Pferde können Rennen gewinnen. Und Besitzertrainer hängen an ihren Pferden. Ziel der strengen Prüfung ist es, die Spreu vom Weizen zu trennen. Der Rennsport freut sich über jeden neuen Aktiven, der zu den schnellen Pferden findet. Aber Sicherheit wird groß geschrieben. Ein schlecht geschulter Möchtegern-Trainer bringt nicht nur das ganze Geschehen, von dem ja viele Berufstätige leben müssen, durcheinander, er gefährdet auch das Leben der Pferde und Reiter. Im Rennen geht das Lot von manchmal 20 Pferden mit gut 60 km/h Bügel an Bügel, Nase an Nase, auf die Reise. Jeder möchte im entscheidenden Moment vorn sein, jeder sucht den kürzesten Weg, manchmal auch den besten. Ein schlecht vorbereitetes Pferd, mangelhaftes Sattelzeug, falsche Sattelung, das sind die Gefahren. Ein Sturz inmitten des dahinstürmenden Pulks ist alles andere als lustig.

 

Um den Prüfling nicht unvorbereitet vor seine strengen Richter zu setzen, steht vor der Prüfung ein gründlicher Vorbereitungskurs. Erfahrene Berufstrainer, erfolgreiche Jockeys, Tierärzte, Fütterungsexperten, Rennleitungsmitglieder geben ihre Erfahrungen weiter. Selbst Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht muss der Kandidat pauken. Hat er schließlich alle Hürden mit Erfolg genommen, dann kann er den eingefleischten Profis selbst das Derby streitig machen - wenn er ein Pferd danach hat, und das Selbstvertrauen, sich mit der Elite eines Pferdejahrganges zu messen.

 

Autor: Hans-Heinrich Jörgensen

Besitzertrainer

„Jeder, der genügend Pferdeerfahrung mitbringt und sich mit den Spielregeln des Rennsportes vertraut gemacht hat, kann Besitzertrainer werden“, so passend formulierte es das 2014 verstorbene Ehrenmitglied des Vereins Deutscher Besitzertrainer Hans-Heinrich Jörgensen.

 

Die Spielregeln sind in der Rennordnung von Deutscher Galopp festgehalten. So benötigen Besitzertrainer wie Berufstrainer, Berufsrennreiter und Amateurrennreiter eine Lizenz des Dachverbands für die Teilnahme am Galopprennsport (Ziffer 190).

 

Eine Besitzertrainerlizenz kann erhalten, wer dem Verein Deutscher Besitzertrainer e.V. angehört und mit Bestehen der Trainerprüfung die Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen hat, die zum ordnungsgemäßen Training und zur Teilnahme an Rennen notwendig sind (Ziffer 193).

 

Ein Besitzertrainer darf nur Pferde trainieren bzw. auf die Trainingsliste setzen, die ihm oder seinem Ehegatten, seinen Eltern, seinen Geschwistern oder seinen Kindern allein oder miteinander zu Besitz gehören. Hierunter dürfen nicht mehr als fünf Pferde zur Pacht eingetragen sein. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft (§ 1LPartG) ist einer Ehe gleichzusetzen. Eine Teilhaberschaft mit anderen schließt das Training aus (Ziffer 205).

Auszug aus der Besitzertrainerprüfungsordnung

§ 1 Ziel der Besitzertrainerprüfung

Die Besitzertrainerprüfung dient der Feststellung, ob der Bewerber nach seinen fachlichen und allgemeinen Kenntnissen, nach seinem praktischen Geschick und dem gesamten Bild seiner Persönlichkeit die Fähigkeit besitzt, Pferde fachgerecht zu trainieren und einen Trainingsbetrieb selbstständig zu führen.

 

§ 5 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei der Akademie Deutscher Galopp zu erfolgen.

(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang von Deutscher Galopp. Findet der Vorbereitungslehrgang über ein Modulsystem statt, müssen zur  Prüfungsteilnahme alle Vorbereitungsmodule absolviert worden sein. Der zeitliche Abstand der absolvierten Module zur Prüfungsanmeldung darf dabei 24 Monate nicht überschreiten.

(3) Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang ist mit Vollendung des 17. Lebensjahrs möglich. Eine Lizenzerteilung nach erfolgreich abgelegter Prüfung erfolgt auf Antrag mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

(4) Über die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang entscheidet der Zulassungsausschuss, bestehend aus jeweils einem Vertreter von Deutscher Galopp, des Prüfungsausschusses sowie des Vereins Deutscher Besitzertrainer.

(5) Der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. Nachweis über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Sportpferden.
Als geeignete Nachweise gelten:
- Die bestandene Prüfung zum Amateurrennreiter,
- ein Reit- oder Fahrabzeichen der Klasse 5 bis Klasse 1 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung,
- eine abgeschlossene Pferdewirtausbildung,
- eine Bescheinigung eines lizenzierten Berufs- oder Besitzertrainers über einen mindestens 3-jährigen Umgang mit Rennpferden beim Training und Wettkampf, der auch fehlende reiterliche Erfahrung ausgleichen kann,
2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, aus dem die Betätigung im Pferdesport hervorgeht,
3. amtliches Führungszeugnis.

(6) Bei nicht eindeutigen Nachweisen kann vor der Zulassung zum Lehrgang ein Praktikum bei einem vorgegebenen Trainer mit positiver Abschlussbeurteilung auferlegt werden.

 

§ 8 Gliederung der Besitzertrainerprüfung

(1) Praktischer Teil

1. Fütterung und Beurteilung von Futtermitteln
2. Vorbereitung des Pferdes für Training und Rennen, Versorgen des Pferdes nach der Arbeit
3. Vorstellen, Identifizieren und Beurteilen von Pferden

(2) Fachtheoretischer Teil

1. Haltung, Fütterung und Pflege des Rennpferdes
2. Training und Rennreiten
3. Rennordnung
4. Ausschreibung und Nennungen
5. Geschichte des Rennsportes und der Vollblutzucht
6. Pferdekunde und Pferdekrankheiten
7. Steuer-, Versicherungs-, Rechts- und Sozialwesen
8. Unfallverhütung im Stall und am Pferd

 

§ 11 Bestehen der Besitzertrainerprüfung

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in der gesamten Prüfung nicht mehr als ein Prüfungsfach schlechter als 4 (ausreichend), aber mindestens 5 (mangelhaft) benotet wurde. Ist die Prüfung nicht bestanden, ist eine Nachprüfung in allen Prüfungsfächern, die schlechter als 4 (ausreichend) waren, notwendig. Diese Nachprüfung(en) kann (können) maximal zweimal mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten erfolgen. Sind die Nachprüfungen nicht erfolgreich, muss der Lehrgang komplett wiederholt werden, um noch einmal zur Prüfung zugelassen werden zu können.